Ehrenordnung

Ehrenordnung der Heuliecherzunft Mariazell e.V.

Sinn und Zweck dieser Ehrenordnung soll sein, der Heuliecherzunft Mariazell e.V. die Möglichkeit zu geben, Verdienste der Mitglieder, die Zugehörigkeit zur Zunft oder des Heuliecherrates zu würdigen und zu ehren. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt.

1. Ehrungen

Ehrungen können an Mitglieder und Personen ergehen, die sich durch ihr Tun oder in ideeller Weise um die Heuliecherzunft Mariazell e.V. und deren Satzungsgemäßen Zielen verdient gemacht haben. Ehrungen werden grundsätzlich im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgenommen. Ausgenommen ist die Ehrung der Hästräger bis zum 16. Lebensjahr, diese findet am 6. Januar im Zuge des Abstaubens statt. Eine Ehrung zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. besondere Anlässe) ist möglich und liegt im Ermessen des Heuliecherrat.

1.1. Ehrungen „Mitgliedschaft“

Mitglieder, welche ununterbrochen gemäß folgender Staffelung Mitglied der Heuliecherzunft Mariazell e.V. sind, können geehrt werden:

a) 25 Jahre Elferrats – Heuliecher mit Aufschrift „25 Jahre“

b) 40 Jahre kleine Holztafel

c) 50 Jahre große Holztafel

d) 60 Jahre Holz Teller

1.2. Ehrungen „Tätigkeit“

1.2.1 Im Heuliecherrat

Jährlich einen Heuliecher Orden mit Jahreszahl Die Ehrung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Heuliecherrat erfolgt alle 5 Jahre. Vorgesehen ist ein Präsent im Wert von 20 € Ansteigend (40, 60, usw.)

1.2.2 Im Gesamtverein (z.B. Übungsleiter Garde)

Die Ehrung für die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt alle 5 Jahre. Vorgesehen ist ein Präsent im Wert von 20 € Ansteigend (40, 60, usw.) Die Jahre werden übergreifend über alle Tätigkeiten gezählt.

1.3. Ehrungen„Geburtstag“

1.3.1. Geburtstage von Mitgliedern und Ehrenmitgliedern

Die Ehrung zum Geburtstag eines Mitgliedes/Ehrenmitgliedes erfolgt ab dem 70. Geburtstag und nachfolgend alle 5 Jahre. Vorgesehen ist eine Präsent(Blumen/Wein) im Wert von 10 €, das am Geburtstag durch den 1. und/oder 2. Zunftmeister überreicht wird.

1.3.2. Geburtstage von Heuliecherräten, Obernarren, Ehren Zunftmeister

Die Ehrung zum Geburtstag eines aktuellen Zunftmeisters, Heuliecherrates, Obernarren oder Ehren Zunftmeisters erfolgt ab dem 60. Geburtstag und nachfolgend alle 5 Jahre. Vorgesehen ist eine Präsent(Blumen/Wein) im Wert von 10 €, das am Geburtstag durch den 1. und/oder 2. Zunftmeister überreicht wird. 02.07.2019 Heuliecherzunft Mariazell e.V.

1.4. Ehrung „Hästrägern“

Die Auszeichnung von Hästrägern wird erteilt, für die Leistung von Sprüngen.

1.4.1. Hästräger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr

Alle 25 Sprünge (25, 50, usw.) ein Heuliecher Orden mit der Sprungzahl

1.4.2. Hästräger bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr

Die drei Hästräger mit den meisten Sprüngen der vergangenen Fasnet. Verliehen wird ein Heuliecher Orden in Gold, Silber, Bronze mit der Jahreszahl.

Diese Auszeichnung wir Jährlich am 6. Januar anlässlich des Abstauben verliehen.

2. Ernennung

Die Ernennung zum Ehrenmitglied, Obernarr oder Ehren Zunftmeister werden grundsätzlich im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgenommen. Eine Ernennung zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. besondere Anlässe) liegt im Ermessen des Heuliecherrat.

2.1. Ehrenmitglied

Die höchste Ehrung innerhalb der Heuliecherzunft ist die Ernennung zum Ehrenmitglied. Zum Ehrenmitglied kann ein Mitglied werden, welches:

a) Ununterbrochen 40 Jahre der Heuliecherzunft angehört,

b) Für besondere Dienste und/oder Verdienste für die Heuliecherzunft, mit Zustimmung von min. 2/3 des Heuliecherrat.

Mitgliedsbeiträge werden von Ehrenmitgliedern nicht erhoben.

2.2. Obernarren

Zum Obernarr kann ein Mitglied ernannt werden, das:

a) 10 Jahre Zunftmeister (1 oder 2) war,

b) 15 Jahre dem Heuliecherrat angehörte,

c) Für besondere Dienste und/oder Verdienste für die Heuliecherzunft, mit Zustimmung von min. 2/3 des Heuliecherrat.

Der Heuliecher-Rats-Frack geht in den Besitz des Obernarr über, für Ersatz muss der Obernarr selbst aufkommen.

2.3. Ehren Zunftmeister

Zum Ehrenzunftmeister kann ein Zunftmeister ernannt werden:

a) 15 Jahre Zunftmeister war,

b) Für besondere Dienste und/oder Verdienste für die Heuliecherzunft, mit Zustimmung von min. 2/3 des Heuliecherrat.

Der Heuliecher-Rats-Frack geht in den Besitz des Ehren Zunftmeister über, für Ersatz muss der Ehren Zunftmeister selbst aufkommen.

3. Totenehrungen

Die Heuliecherzunft Mariazell e.V. ehrt seine verstorbenen Mitglieder wie folgt.

Grabrede: Es wird grundsätzlich keine Grabrede bei Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Obernarren gehalten. Bei verstorbenen Mitgliedern des aktuellen Heuliecherrates oder Ehren Zunftmeistern kann eine Grabrede erfolgen falls dies die Familie wünscht.

Zuwendungen: Bei Tod von Ehrenmitgliedern, aktuellen Heuliecherräten, Obernarren, Ehren Zunftmeistern ist als Ehrengabe eine Schale/Kranz als Grabschmuck vorgesehen. Bei Tod von Mitgliedern erhält deren Familie einen Betrag in Höhe von 20,- €

Nachruf: Ein verstorbenes Ehrenmitglied, aktueller Heuliecherrat, Obernarr, Ehren Zunftmeister erhält Nachrufe im örtlichen Mitteilungsblatt und der örtlichen Tageszeitung. Ein verstorbenes Mitglied erhält einen Nachruf im örtlichen Mitteilungsblatt.

Totenehrung in der Mitgliederversammlung: Grundsätzlich werden alle verstorbenen Mitglieder mit ihrer Nennung an der nächsten Mitgliederversammlung geehrt.

4. Aberkennung einer Ehrung / Ernennungen

Bei Vereinsschädigendem Verhalten können Ehrungen / Ernennungen, den geehrten Personen durch 2/3 Mehrheit des Heuliecherrates aberkannt werden.

5. Änderungen der Ehrenordnung

Änderungen der Ehrenordnung müssen vom Heuliecherrat mit 2/3 Mehrheit verabschiedet werden.